Anschauliche Infoveranstaltung zum Verkehrsfallwild

Infoveranstaltung zum VerkehrsfallwildIm Jagdjahr 2012/13 gab es in Schleswig-Holstein 12.818  Wildunfälle mit Schalenwild. In diesem Zeitraum hatten wir in Neumünster rd. 80 Wildunfälle mit Schalenwild zu beklagen. (5 Damwild, 73 Rehwild, 1 Schwarzwild)

80 Verkehrsunfälle mit Schalenwild in den Revieren von Neumünster, 80x Sachschaden, wenn nicht auch noch Personenschaden, 80 x Leid für das Wild. 80 Wildunfälle zu viel.

Wir Jäger versuchen, gegen zu steuern. Blaue Reflektoren am Straßenrand -  wo es möglich ist, und verstärkte Bejagung in der Nähe der Ausfallstraßen. Im Abschussplan wurden zu diesem Zweck extra die Abschusszahlen erhöht. Wildunfälle werden sich aber nie ganz vermeiden lassen.

Wenn es dann passiert ist, was dann? Wir Jäger kümmern uns um das verunglückte Wild, der Autofahrer ruft bei Polizei an, die Revierpächter werden von der Leitstelle der Polizei informiert und fahren zu jeder Tages und Nachtzeit heraus, um das Wild von der Straße zu bergen oder es zu suchen, um es von seinem Leid zu befreien. Das Thema geht aber nicht nur die Revierpächter an. Bei rd. 13.000 Wildunfällen kann jeder Jäger direkt mit einem Wildunfall konfrontiert werden. Was ist dann zu tun? Was dürfen wir, was müssen wir tun? Als Revierpächter oder als Jäger.

Wir Jäger leisten hierbei einen ehrenamtlichen Dienst für die Gesellschaft und die uns anvertrauten Tiere, bewegen uns aber im Bereich des Waffenrechtes und der Nutzung der Waffen in einem sehr komplexen Bereich. Was müssen wir dabei beachten, um nicht andere Menschen dabei zu gefährden und uns nicht selbst zu schaden? Das sind die Fragestellungen, mit denen sich die Jäger der Kreisjägerschaft Neumünster am 12.02.14 beschäftigt haben.

Zwei Referenten aus der jagdlichen Praxis, unser Mitglieder Polizeihauptkommissar Jens Griffel und unser ehemaliger Kreisjägermeister Heinz-Wilhelm Dahmke berichteten von ihren praktischen Erfahrungen. Jens Griffel zeigte zunächst in einem lebendigen Vortrag die rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Wie ist die Gesetzeslage bei einem Wildunfall in einem fremden Revier, und was ist bei einem Wildunfall im eigenen Revier zu beachten?

Im zweiten Teil der Veranstaltung demonstrierten Jens Griffel und Heinz-Wilhelm Dahmke das fachgerechte Abfangen der verletzten Stücke an Wildpräparaten. Was ist beim Fangschuss zu beachten? Wann und wie setze ich den Jagdnicker richtig ein?

Wie wichtig die Antworten auf diese Fragen sind zeigte die gute Resonanz der Veranstaltung. Rund 50 Jägerinnen und Jäger nahmen die Gelegenheit wahr, sich zu informieren und mit den beiden Referenten zu diskutieren. Es war eine wichtige und gelungene Veranstaltung.

Ingbert Tornquist

 

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